Sammelklagen
In der Gruppe liegt die Stärke! Wir sind der Marktführer für Sammelklagen in Polen.
Es gibt im Leben Situationen, in denen viele Menschen geschädigt werden. Eine Möglichkeit, in ihrem Namen Ansprüche derselben Art und auf derselben tatsächlichen Grundlage geltend zu machen, sind Sammelklagen. Diese sind im Gesetz vom 17. Dezember 2009 über die Geltendmachung von Ansprüchen im Gruppenverfahren geregelt.
Auf diese Weise können Ansprüche aus der Haftung für Schäden, die durch gefährliche Produkte verursacht wurden, Ansprüche aus unerlaubten Handlungen, Ansprüche aus der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen oder aus ungerechtfertigter Bereicherung sowie im Hinblick auf Ansprüche zum Schutz der Verbraucher auch in anderen Angelegenheiten geltend gemacht werden. Es können auch Ansprüche geltend gemacht werden, die aus Körperverletzung oder Gesundheitsstörungen resultieren, einschließlich Ansprüche, die den nächsten Familienangehörigen des Geschädigten zustehen.
Es genügen 10 Personen. Den Rest überlassen Sie uns. Gemeinsam mit dem Vertreter der Gruppe kümmern wir uns um alles.
